TEILNAHMEBEDINGUNGEN BACH TO LIFE RETREAT
§ 1 Teilnahmeberechtigung, Veranstalter
(1) Das Bach to life Retreat/Online-Retreat/Aktion (im Folgenden auch „Bach to life Retreat“ genannt) wird von BACH FLOWER REMEDIES LIMITED, einer Marke aus dem aus dem Hause der A Nelson & Co Limited (im Folgenden auch „Veranstalter“), veranstaltet.
(2) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.
§ 2 Gegenstand der Aktion
(1) Der Veranstalter bietet, zusammen mit seinen Kooperationspartnern auf
Grundlage dieser Vereinbarungen und ihrer eigens entwickelten
Konzeption, ein Online-Retreat an bei dem die Teilnehmer live an Vorträgen und Workshops teilnehmen können.
§ 3 Anmeldung zur Teilnahme an der Aktion
(1) Für die Teilnahme melden sich die Interessierten über die folgende Seite an: https://retreat.wunderweib.de/
(2) Das Bach to life Retreat beginnt am 06. April 2021 und endet am 01. Mai 2021
(3) Die Teilnahme am Bach to life Retreat ist kostenlos.
(4) Nach erfolgreicher Anmeldung bleiben die Inhalte des Bach to life Retreats bis zum 31.12.2021 zugänglich.
§ 4 Leistungsverpflichtung
(1) Änderungen im Veranstaltungsprogramm und der Referenten behält sich der Veranstalter vor.
§ 5 Datenverarbeitung
(1) Folgende personenbezogene Daten der Teilnehmer werden zum Zwecke der Durchführung, Abwicklung und Betreuung der Aktionen erhoben und verarbeitet und nur an Dritte weitergegeben, soweit dies im Rahmen der Aktion erforderlich ist: Vorname und E-Mailadresse
(2) Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich auf den Datenschutzbestimmungen des Veranstalters. Dort ist nachzulesen, welche Daten der Veranstalter speichert, der Umgang mit diesen Daten sowie weitere Informationen zu den Rechten gemäß des Datenschutzgesetztes (DSGVO). Die vollstände Datenschutzrichtlinien sind über die Webseite https://www.bachrescura.com/de-de/footer/datenschutzerklaerung/ abrufbar oder alternativ als Kopie versendbar. Hierfür muss eine E-Mail an DataProtectionOfficer@nelsons.net gesendet und eine Kopie angefordert werden.
(3) Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, für die Durchführung der Datenverarbeitung Subverarbeiter einzusetzen. Die Subverarbeiter sind wie folgt benannt:
Subverarbeiter | Beschreibung der Leistung | Löschung der Personenbezogenen Daten zum nachfolgenden Datum |
Lauffeuer Kommunikation GmbH |
als Datenverarbeiter für den Nelsons-Newsletter, insbesondere für die Versendung etwaiger Online-Links zum Zwecke der Veranstaltungsteilnahme |
15.05.2021 |
Wunderweib.de |
als Datenverarbeiter, insbesondere zum Zweck der Veranstaltungsteilnahme. |
31.12.2021 |
§ 6 Verbotenes Verhalten
(1) Störendes Verhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von dem Bach to Life Retreat zu entfernen, wenn der Veranstalter nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Teilnahme oder das Verhalten dieser Teilnehmer die Veranstaltung stört oder die Übertragung der Inhalte behindert.
(2) Aufnahme, Live-Streaming und Videoaufzeichnung. Die Teilnehmer dürfen keine eigenen Audio- oder Videoaufnahmen von den Sitzungen des Bach to Life Retreat machen. Die Teilnehmer dürfen weder eine lokale Kopie von Video- oder Audiomedien erstellen, auf die sie von der Veranstaltung zugreifen können, noch dürfen sie Originaldateien oder kopierte Dateien über eine Plattform eines Drittanbieters erneut senden oder in irgendeiner Weise versuchen, diese weiterzugeben.
(3) Unethische / nicht konforme Geschäftspraktiken. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahme jedem zu verweigern, der unethische oder nicht konforme Geschäftspraktiken betreibt oder angeblich betreibt.
§ 7 Vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter behält sich vor, Aktionen oder Programmpunkte bei Unregelmäßigkeiten früher abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus Gründen nicht gewährleistet ist.
§ 8 Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.